Studentenwerk/Forderungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Leider zeigt sich das Studentenwerk nicht gerade kooperativ, wenn es um die Zusammenarbeit mit Studierenden geht. Daher stellen wir folgende Forderungen auf: | Leider zeigt sich das Studentenwerk nicht gerade kooperativ, wenn es um die Zusammenarbeit mit Studierenden geht. Daher stellen wir folgende Forderungen auf: | ||
* Im Rahmen des Umbaus der GW2-Cafeteria wurde vereinbart, dass die Studierende in die Planung st"arker einbezogen werden. Dies ist seitens des Studentenwerks nicht geschehen. Hierzu erbitte ich einen Vorschlag, wie in Zukunft der Informationsfluss und die studentische Mitgestaltung besser gew"ahrleistet werden kann. | |||
* Studierende werden dazu gen"otigt die Mensacard zu benutzen. In der Mensa wird Barzahlung i.d.R. auf zwei Kassen beschr"ankt und im Wohnheim wurden Bargeld-Waschmaschinen abgeschafft. Dies widerspricht der Aussage, die Nutzung der Mensacard sei freiwillig! | |||
* Personen, die kein Fleisch essen, werden in der Mensa diskriminiert. T"aglich soll es ein subventioniertes Essen in der Mensa geben, welches kein Fleisch beinhaltet und kein Nachtisch (Milchreis, Kaiserschmarrn, usw.) ist -- auch in der Vorlesungsfreien Zeit! | |||
* Personen, die sich vegan ern"ahren und keine Tierprodukte essen oder vertragen, bleibt das normalen Mensaessen komplett versperrt. Daher sollte das Studentenwerk vegane Ern"ahrung f"ordern! | |||
* Allergiker und Allergikerinnen werden in der Mensa ebenfalls vor gr"o"sere Probleme gestellt. Die Inhaltsstoffe sind beim Essen nur ungen"ugend angegeben. Besonders betroffen sind Personen die gegen Pilze, Milch- und Tierprodukte oder N"usse allergisch sind. Daher sollten Inhaltsstoffe und m"ogliche Spuren konsequent ausgewiesen werden! (Siehe Verordnung "uber die Kennzeichnung von Lebensmitteln Anlage 3: http://bundesrecht.juris.de/lmkv/) | |||
* Kulturelle Veranstaltungen, die das Studentenwerk ausrichtet und unterst"utzt, sollten st"arker mit den Studierenden abgesprochen werden. | |||
== | == Ergänzungen == | ||
* Studierende | * ad vegan: zum Beispiel dadurch, dass vegetarische Gerichte gleichzeitig milch-, ei- und honigfrei sind. Zu detailierten Angaben zur veganen (also rein pflanzlichen) Küche können ggf. Studierende beraten. | ||
* Gesetzesentsprechende Kennzeichnung von allergenen Stoffen, z.B. Spuren von Milch, Ei, Nüssen, Sellerie usw. Unaufgefordere Angabe aller Inhaltsstoffe. | |||
* Kennzeichnung aller Inhaltstoffe und Zutaten auch an der Salatzbar und den Soßen nach o.g. Kriterien | |||
* Kein weiteres Angebot von gesundheitsschädigenden und unter extrem menschenverachtenden Bedingungen hergestellten Produkten wie z.B. Coca Cola | |||
* Oekostrom | |||
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Das Studentenwerk Gesetz ist bez. des Verwaltungsrats interessant. Zu den Aufgaben des VR (§6) gehoert so z.B. | |||
8. allgemeine Richtlinien für die Geschäftsführung zu erlassen und ihre Einhaltung zu überwachen, | |||
* [http://www.studentenwerke.de/pdf/Bremen%20(StWG).pdf StW-Gesetz] | |||
* [http://www.studentenwerke.de/pdf/Bremen.pdf Organisationsstruktur] | |||
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2007, 14:39 Uhr
Das Land Bremen hat Studiengebuehren eingefuehrt. Dies hatte zur Folge, dass sich Studierende exmatrikuliert haben oder ein Urlaubssemester eingelegt haben. Dies scheint beim Studentenwerk eine "Finanzierungsluecke" hinterlassen zu haben. Das Studentenwerk hätte also gerne mehr Geld. Da das Land Bremen nicht fuer die Finanzausfaelle aufkommen will, soll der Verwaltungsrat am 9.1.2007 den Beitrag der Studierende um 10 Euro auf 50 Euro erhöhen. Dieser muss zum ersten Mal zum 15.08.07 bezahlt werden.
Leider zeigt sich das Studentenwerk nicht gerade kooperativ, wenn es um die Zusammenarbeit mit Studierenden geht. Daher stellen wir folgende Forderungen auf:
- Im Rahmen des Umbaus der GW2-Cafeteria wurde vereinbart, dass die Studierende in die Planung st"arker einbezogen werden. Dies ist seitens des Studentenwerks nicht geschehen. Hierzu erbitte ich einen Vorschlag, wie in Zukunft der Informationsfluss und die studentische Mitgestaltung besser gew"ahrleistet werden kann.
- Studierende werden dazu gen"otigt die Mensacard zu benutzen. In der Mensa wird Barzahlung i.d.R. auf zwei Kassen beschr"ankt und im Wohnheim wurden Bargeld-Waschmaschinen abgeschafft. Dies widerspricht der Aussage, die Nutzung der Mensacard sei freiwillig!
- Personen, die kein Fleisch essen, werden in der Mensa diskriminiert. T"aglich soll es ein subventioniertes Essen in der Mensa geben, welches kein Fleisch beinhaltet und kein Nachtisch (Milchreis, Kaiserschmarrn, usw.) ist -- auch in der Vorlesungsfreien Zeit!
- Personen, die sich vegan ern"ahren und keine Tierprodukte essen oder vertragen, bleibt das normalen Mensaessen komplett versperrt. Daher sollte das Studentenwerk vegane Ern"ahrung f"ordern!
- Allergiker und Allergikerinnen werden in der Mensa ebenfalls vor gr"o"sere Probleme gestellt. Die Inhaltsstoffe sind beim Essen nur ungen"ugend angegeben. Besonders betroffen sind Personen die gegen Pilze, Milch- und Tierprodukte oder N"usse allergisch sind. Daher sollten Inhaltsstoffe und m"ogliche Spuren konsequent ausgewiesen werden! (Siehe Verordnung "uber die Kennzeichnung von Lebensmitteln Anlage 3: http://bundesrecht.juris.de/lmkv/)
- Kulturelle Veranstaltungen, die das Studentenwerk ausrichtet und unterst"utzt, sollten st"arker mit den Studierenden abgesprochen werden.
Ergänzungen
- ad vegan: zum Beispiel dadurch, dass vegetarische Gerichte gleichzeitig milch-, ei- und honigfrei sind. Zu detailierten Angaben zur veganen (also rein pflanzlichen) Küche können ggf. Studierende beraten.
- Gesetzesentsprechende Kennzeichnung von allergenen Stoffen, z.B. Spuren von Milch, Ei, Nüssen, Sellerie usw. Unaufgefordere Angabe aller Inhaltsstoffe.
- Kennzeichnung aller Inhaltstoffe und Zutaten auch an der Salatzbar und den Soßen nach o.g. Kriterien
- Kein weiteres Angebot von gesundheitsschädigenden und unter extrem menschenverachtenden Bedingungen hergestellten Produkten wie z.B. Coca Cola
- Oekostrom
Links
Das Studentenwerk Gesetz ist bez. des Verwaltungsrats interessant. Zu den Aufgaben des VR (§6) gehoert so z.B.
8. allgemeine Richtlinien für die Geschäftsführung zu erlassen und ihre Einhaltung zu überwachen,